NORIK

Werkzeug- & Formenbau GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Vertragsbedingungen

Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Für den Umfang
der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Abänderungen, Ergänzungen oder mündliche Abreden
müssen vom Lieferer ebenfalls schriftlich anerkannt werden.

2) Technische Unterlagen

Zeichnungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. Soweit zwischen Angebotsabgabe und Vertragsabschluss oder Lieferung im Zuge der ständigen
Weiterentwicklung Teile- oder Ausführungsänderungen an den angebotenen Liefergegenständen beim Lieferer eingetreten sind, hat
der Lieferer das Recht, anstelle des angebotenen Liefergegenstandes das abgeänderte Teil bzw. die abgeänderte Ausführung zu liefern.
Alle Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferers und unterliegen seinem Urheberrecht.
Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, ohne besondere
Aufforderung jederzeit zurückzugeben.

3) Preisstellung

Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich MwSt. und Kosten für etwaige Verpackung und Versand. Treten nach
Vertragsabschluss wesentliche Änderungen der auftragsbezogenen Kosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine
angemessene Anpassung der Preise unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.

4) Zahlung

Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zielüberschreitung ist der Auftragnehmer berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen. Das Recht des
Auftraggebers zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, Gegenansprüche sind unbestritten oder
rechtskräftig anerkannt.

5) Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt, sobald die Vertragsparteien Auftragsklarstellung herbeigeführt haben und der Auftraggeber alle
Voraussetzungen erfüllt hat. Die Lieferzeit gilt aus verfahrenstechnischen Gründen nur als annähernd vereinbart und verlängert sich –
auch innerhalb eines Lieferverzuges –angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die der Auftragnehmer trotz der nach
den Umständen des Falles zumutbare Sorgfalt nicht abwenden konnte. Als unvorhersehbare Hindernisse gelten eventuelle, zunächst
nicht erkennbare Mehrarbeiten, unverschuldete und schwerwiegende Betriebsstörungen im eigenen Betrieb, die z.B. durch Streik,
Aussperrung, Unfälle, Transportschwierigkeiten, Mangel an Betriebsstoffen, Schwierigkeiten in der Energieversorgung sowie durch
Betriebsstörungen im Betrieb der Zulieferer verursacht werden. Den Nachweis hierfür hat der Auftragnehmer zu führen. Kann der
Auftragnehmer absehen, dass er die Lieferzeit nicht einhalten kann, wird er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen,
ihm die Gründe hierfür mitteilen und einen neuen möglichen Liefertermin nennen.

6) Mängelhaftung

Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Äußerlich erkennbare Mängel (z.B. Stückzahl und
Maßabweichungen) sind uns innerhalb von 10 Tage schriftlich mitzuteilen, nicht erkennbare Mängel (z.B. Qualitätsabweichungen)
unverzüglich, nachdem sie beim Einsatz aufgetreten sind.

7) Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält
sich der Lieferer das Eigentum an seinen Liefersachen vor.

8) Verarbeitungs- und Vermischungsklausel

Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der
Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum
Rechnungswert der übrigen Ware.

9) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Liefervertrag unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.

10) Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn sich einzelne ihrer Teile als ungültig erweisen sollten. 

Stand August 2013

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